Heike Schmitt
ehemalige Teilnehmerin
maxQ. West
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Die Versorgung und Betreuung von betagten und dementiell erkrankten Menschen stellt unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen. Die Qualifizierung zur Betreuungskraft nach §53b, 43b und 45 SGB XI ist ein wichtiger Mosaikstein in der Unterstützung der Pflegeberufe zur Bewältigung dieser immensen Anforderungen.
Als Betreuungskraft ergänzen Sie die fachlichen Aufgabengebiete der Pflegefachkräfte und tragen so zu einer umfassenden Betreuung bei.
Dann machen Sie eine maxQ. Qualifizierung zur Betreuungskraft in Einrichtungen der stationären, teilstationären und ambulanten Versorgung.
Informationen zu Schulungsorten und Terminen finden Sie in der aktuellen Kursliste auf dieser Seite.
Machen Sie Ihre jährliche Pflichtfortbildung zur Auffrischung Ihrer Kenntnisse bei maxQ.
Die Betreuung und Pflege von Menschen mit einer Demenzerkrankung erfordert viel Geduld, fachliches Handeln und Kenntnisse über die Krankheit. Im Verlauf der Betreuung können viele Fragen auftauchen:
Wir bereiten Sie optimal auf diese anspruchsvolle Tätigkeit vor. Sie lernen in der Qualifizierung zur Betreuungskraft,
Betreuungskräfte sind gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal jährlich an einer 16-stündigen Fortbildung teilzunehmen. Wie bieten Ihnen diese jährliche Fortbildung zur Aktualisierung/Erweiterung Ihres Wissens und zur Reflexion Ihrer Praxiserfahrungen an.
Die Fortbildung finden mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten statt. Hinzu gehören unter anderem:
Informationen zu den Auffrischungskursen finden Sie hier.