Teilnehmerin
maxQ. Süd
Betreuungskräfte sind nach §43b, 53c SGB XI (ehemals 87b) gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal jährlich an einer 16-stündigen Fortbildung teilzunehmen. Wir bieten Ihnen diese Fortbildung zur Aktualisierung/Erweiterung Ihres Wissens und zur Reflexion Ihrer Praxiserfahrungen an.
Schwerpunkte der Fortbildungen:
>> Alle Informationen zu Veranstaltungsorten, Terminen und Ansprechpartnern finden Sie auf den Seiten unserer aktuellen Kurse.
Sind Sie noch keine Betreuungskraft, möchten sich aber gern qualifizieren? Dann informieren Sie sich auf unseren Seiten über die Qualifizierung zur Betreuungskraft.