Teilnehmerin
maxQ. Süd
Sie wollen als Betreuungskraft arbeiten oder möchten Ihre gesetzlich vorgeschriebene jährliche Fortbildung für Betreuungskräfte absolvieren? Dann kommen Sie zu maxQ., wir haben das passende Angebot für Betreuungskräfte.
Betreuungskräfte sind nach §43b, §53b SGB XI gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal jährlich an einer
16-stündigen Weiterbildung zur Aktualisierung bzw. Erweiterung ihres Fachwissens und zur Reflexion der eigenen Praxiserfahrung, teilzunehmen.
Schwerpunkte Auffrischungskurs:
Schwerpunkte:
maxQ.-Zertifikat
Selbstverständlich stehen wir Ihnen während der gesamten Zeit zur Seite. Profitieren Sie von unserem Netzwerk aus renommierten Einrichtungen und Kooperationspartnern.
Haben wir Ihr Interesse für eine Pflichtfortbildung geweckt?
Dann freuen wir uns, Sie an einem unserer maxQ.-Standorte begrüßen zu dürfen.