Fortbildungen und Auffrischungskurse für Betreuungskräfte
Betreuungskräfte sind nach §43b, §53c und §45 SGB XI gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal jährlich an einer 16-stündigen Fortbildung teilzunehmen. Wir bieten Ihnen diese Fortbildung zur Aktualisierung/Erweiterung Ihres Wissens und zur Reflexion Ihrer Praxiserfahrungen an.
Schwerpunkte der Fortbildungen:
- Reflexion der Erfahrungen aus der bisherigen Betreuungspraxis
- Vermitteln von neuen theoretischen Kenntnissen
- Erfahrungs- und Kenntnisaustausch im Rahmen von Projekt- und Teamarbeit
Themenschwerpunkte
- MDK-sichere Dokumentation
- Ermittlung des Wohlbefindens
- Umgang mit herausforderndem Verhalten
- Umgang mit pflegebezogenen Fachwörtern und Begrifflichkeiten
- Schweigepflicht und Datenschutz
- Haftungsrecht / Betreuungsrecht
- Transfertechniken
- Zusammenarbeit mit Pflegekräften, Angehörigen, Therapeuten und Ärzten