Personalbemessung

Sie wollen sich und Ihr Team gut und kompetent durch die anstehenden Herausforderungen des neuen Personalbemessungsverfahrens entwickeln und begleiten? Sie wollen die Chance nutzen, eine maßgeschneiderte Personal- und Pflegeplanung passgenau für Ihre Einrichtung mit aufzubauen und umzusetzen? Dann sind Sie hier genau richtig.

Pflege aufgepasst: Der Startschuss ist gefallen!

Mit dem Stichtag 01. Juli 2023 ist das neue Personalbemessungsverfahren in die stationäre Pflege eingezogen.

Die gute Nachricht dabei: es soll mehr Personal für die Einrichtungen geben.
Es werden vermehrt Assistenzkräfte zum Einsatz kommen, so dass die Pflegefachkräfte im Rahmen ihrer erweiterten Rolle und Funktionen entsprechend entlastet werden. Der Personalbedarf wird zukünftig am Bedarf jeder einzelnen Einrichtung individuell gemessen.
Auf Basis der Anzahl zu versorgender Pflegebedürftiger und ihrer Einstufung (Pflegegrade 1–5), wie sie im Rahmen des neuen Begutachtung-Assessments erhoben und definiert wird, werden nach den entsprechenden Qualifikationsniveaus (QN 1-4) differenzierte Personalmengen errechnet.

Aufgrund der Komplexität dieses umfassenden Transformationsprozesses ist eine über Jahre abgestufte Umsetzung geplant. Sie können und sollten schon heute beginnen, die hierfür erforderlichen Weichen zu stellen.

Die zentrale Herausforderung für die Pflegeeinrichtungen

… ist das Decken des erwarteten Personalmehrbedarfs durch Aktivitäten auf dem internen und externen Personalmarkt.
Das heißt konkret:

  • Intern:
    Qualifizieren vorhandener Mitarbeiter:innen, besonders QN3 – Pflegeassistenzen, durch eine Externenprüfung mit entsprechendem Vorbereitungskurs, oder eine ein- bzw. zweijährige duale generalistische Ausbildung zur Pflegefachassistenz
  • Extern:
    Gewinnen neuer, bereits ausgebildeter Fachkräfte, Integration internationaler Fachkräfte und Gewinnen von Auszubildenden für eine Pflegeausbildung (zwischen 1 und 3 Jahren)

Genau hier liegt unsere Expertise als erfahrener Bildungsträger

Mit unseren Aus- und Weiterbildungen bieten wir unseren Kooperationspartnern und unseren Schüler:innen genau die Qualifizierungen an, die im PeBeM-Fokus stehen.

Ebenso wichtig wie das Qualifizieren von Pflegefachassistenzen (QN 3) ist die Weiterqualifizierung bereits vorhandener Pflegefachkräfte in Bezug auf ihre neue Rolle. Das bedeutet eine konsequente Personal- und auch Organisationsentwicklung zu Themen wie:

  • Veränderungen im Anforderungs- und Aufgabenprofil – die eigene Führungsrolle gestalten
  • Kompetenzentwicklung und -steuerung im Team, Vorbehaltsaufgaben
  • Steuern und Führen qualifikationsheterogener Teams
  • Planung & Organisation, z.B. Dienst- und Tourenplanung

Diese pflegerischen und pflegeorganisatorischen Kenntnisse vermitteln wir Ihnen ebenso wie personelle und kommunikative Kompetenzen, professionell und praxisnah in unseren maxQ. Fort- und Weiterbildungen.

Eckdaten – Personalbemessung

Als leitende Pflegefachkraft / Pflegedienstleitung (QN 5/6)

.. tragen Sie die Verantwortung für die gesamte Personalplanung und -steuerung Ihres Pflegebereichs.
Sie sind an der Qualitätssicherung und der Kontrolle der Finanzen beteiligt. Ihr Aufgabenbereich umschließt Kontakte mit Patienten:innen, Angehörigen und Mitarbeitern:innen sowie die Zusammenarbeit mit externen Partnern.

Als verantwortliche Pflegefachkraft / Stations- oder Wohnbereichsleitung (QN 5)

... vereinbaren Sie die betrieblichen Rahmenbedingungen mit den Wünschen der Patienten:innen oder Bewohner:innen und denen der Mitarbeiter:innen, indem Sie umfassend die Prozesse initiieren, organisieren, begleiten und strukturieren.

Als Hilfskraft in der Pflege (von QN 1/2 auf QN 3)

… Pflegefachassistenzen geben Menschen Lebenshilfe und unterstützen sie dabei, ihre körperliche, geistige und seelische Gesundheit wiederherzustellen oder so gut und so lange wie möglich zu erhalten.
Die Externenprüfung zur Pflegefachassistenz ermöglicht es Menschen, die bereits umfangreiche berufliche Erfahrungen gesammelt haben, aber bisher noch über keinen formalen Berufsabschluss verfügen, nachträglich einen offiziell anerkannten Berufsabschluss zu erwerben.

Als Hilfskraft in der Pflege (QN 2)

… können Mitarbeitende in der Pflege ohne Ausbildung als  Assistenz mit Schwerpunkt Pflege oder Betreuung die Menschen in ihrem Lebensumfeld unterstützen und im Rahmen ihrer Aufgaben als kompetente Mitarbeitende im Pflegeteam arbeiten.

Kosten / Förderung

Die theoretische und fachpraktische Ausbildung bei uns ist kostenfrei. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen ein angemessenes Ausbildungsgehalt.
Weitere Informationen

Ihre Vorteile bei maxQ.
  • Zertifizierter Bildungsträger
  • Top-Abschlussquoten
  • Hoch qualifizierte Ausbilder:innen

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