Personalbemessung

Sie wollen sich und Ihr Team gut und kompetent durch die anstehenden PeBeM-Herausforderungen entwickeln und begleiten?

Sie wollen die Chance nutzen, eine maßgeschneiderte Personal- und Pflegeplanung für Ihre Einrichtung mit aufzubauen und umzusetzen? Dann sind Sie hier genau richtig.

 

Pflege aufgepasst: Der Countdown läuft!

Ab dem 01. Juli 2023 zieht das neue Personalbemessungsverfahren in die stationäre Pflege ein. Die gute Nachricht dabei: es soll mehr Personal für die Einrichtungen geben. Es werden vermehrt Assistenzkräfte zum Einsatz kommen, so dass die Pflegefachkräfte im Rahmen ihrer erweiterten Rolle und Funktionen entsprechend entlastet werden. Es wird deshalb bei der Personalbemessung erstmals unterschieden zwischen Pflegefachkräften, Assistenzkräften und angelernten Kräften. Die Fachkraftquote von 50% fällt!

Der Personalbedarf wird zukünftig am Bedarf jeder einzelnen Einrichtung individuell gemessen. Auf Basis der Anzahl zu versorgender Pflegebedürftiger und ihrer Einstufung (Pflegegrade 1–5), wie sie im Rahmen des neuen Begutachtung-Assessments erhoben und definiert wird, werden nach den entsprechenden Qualifikationsniveaus (QN 1-4) differenzierte Personalmengen errechnet.

 

Die Umsetzung des neuen PeBeM-Verfahrens startet im Juli 2023 und soll bis spätestens Dezember 2025 etabliert sein.

 

Das sind die zentralen Herausforderungen für die Pflegeeinrichtungen

 

Decken des erwarteten Personalmehrbedarfs durch Aktivitäten auf dem internen und externen Personalmarkt. Das heißt:

  • Intern: Qualifizieren vorhandener Mitarbeiter:innen, besonders QN3 – Pflegeassistenzen,  durch eine Externenprüfung mit entsprechendem Vorbereitungskurs, oder eine ein- oder zweijährige duale generalistische Ausbildung zur Pflegefachassistenz
  • Extern: Gewinnen neuer, bereits ausgebildeter Fachkräfte, Integration internationaler Fachkräfte und Gewinnen von Auszubildenden für eine Pflegeausbildung (zwischen 1 und 3 Jahren)

Ebenso wichtig ist das Qualifizieren der bereits vorhandenen Pflegefachkräfte in Bezug auf ihre neue Rolle. Das bedeutet eine konsequente Personalentwicklung zu Themen wie:

  • Veränderungen im Anforderungs- und Aufgabenprofil – die eigene Führungsrolle gestalten
  • Kompetenzentwicklung und -steuerung im Team,
  • Vorbehaltsaufgaben (nach Pflegeberufegesetz)
  • Steuern und Führen qualifikationsheterogener Teams
  • Planung & Organisation, z.B. Dienst- und Tourenplanung

Diese pflegerischen und pflegeorganisatorischen Kenntnisse vermitteln wir Ihnen ebenso wie personelle und kommunikative Kompetenzen, professionell und praxisnah in unseren maxQ. Weiterbildungen.

Eckdaten – Personalbemessung

Als leitende Pflegefachkraft / Pflegedienstleitung (QN 5/6)

.. tragen Sie die Verantwortung für die gesamte Personalplanung und -steuerung Ihres Pflegebereichs. Sie sind an der Qualitätssicherung und der Kontrolle der Finanzen beteiligt. Ihr Aufgabenbereich umschließt Kontakte mit Patienten/-innen, Angehörigen und Mitarbeitern/-innen sowie die Zusammenarbeit mit externen Partnern

Als verantwortliche Pflegefachkraft / Stations- oder Wohnbereichsleitung (QN 5)

... vereinbaren Sie die betrieblichen Rahmenbedingungen mit den Wünschen der Patienten/-innen oder Bewohner/-innen und denen der Mitarbeiter/-innen, indem Sie umfassend die Prozesse initiieren, organisieren, begleiten und strukturieren

Als Hilfskraft in der Pflege (von QN 1/2 auf QN 3)

… Pflegefachassistentinnen und -assistenten geben Menschen Lebenshilfe und unterstützen sie dabei, ihre körperliche, geistige und seelische Gesundheit wiederherzustellen oder so gut und so lange wie möglich zu erhalten. Die Externenprüfung zur Pflegefachassistenz ermöglicht es Menschen, die bereits umfangreiche berufliche Erfahrungen gesammelt haben, aber bisher noch über keinen formalen Berufsabschluss verfügen, nachträglich einen offiziell anerkannten Berufsabschluss zu erwerben.

Kosten / Förderung

Die theoretische und fachpraktische Ausbildung bei uns ist kostenfrei. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen ein angemessenes Ausbildungsgehalt.
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Ihre Vorteile bei maxQ.
  • Zertifizierter Bildungsträger
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  • Hoch qualifizierte Ausbilder/-innen

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