Die theoretische und fachpraktische Ausbildung bei uns ist kostenfrei. Ihr Arbeitgeber zahlt Ihnen ein angemessenes Ausbildungsgehalt.
Weitere Informationen
Ab dem 01. Juli 2023 zieht das neue Personalbemessungsverfahren in die stationäre Pflege ein. Die gute Nachricht dabei: es soll mehr Personal für die Einrichtungen geben. Es werden vermehrt Assistenzkräfte zum Einsatz kommen, so dass die Pflegefachkräfte im Rahmen ihrer erweiterten Rolle und Funktionen entsprechend entlastet werden. Es wird deshalb bei der Personalbemessung erstmals unterschieden zwischen Pflegefachkräften, Assistenzkräften und angelernten Kräften. Die Fachkraftquote von 50% fällt!
Der Personalbedarf wird zukünftig am Bedarf jeder einzelnen Einrichtung individuell gemessen. Auf Basis der Anzahl zu versorgender Pflegebedürftiger und ihrer Einstufung (Pflegegrade 1–5), wie sie im Rahmen des neuen Begutachtung-Assessments erhoben und definiert wird, werden nach den entsprechenden Qualifikationsniveaus (QN 1-4) differenzierte Personalmengen errechnet.
Die Umsetzung des neuen PeBeM-Verfahrens startet im Juli 2023 und soll bis spätestens Dezember 2025 etabliert sein.
Decken des erwarteten Personalmehrbedarfs durch Aktivitäten auf dem internen und externen Personalmarkt. Das heißt:
Ebenso wichtig ist das Qualifizieren der bereits vorhandenen Pflegefachkräfte in Bezug auf ihre neue Rolle. Das bedeutet eine konsequente Personalentwicklung zu Themen wie:
Diese pflegerischen und pflegeorganisatorischen Kenntnisse vermitteln wir Ihnen ebenso wie personelle und kommunikative Kompetenzen, professionell und praxisnah in unseren maxQ. Weiterbildungen.
.. tragen Sie die Verantwortung für die gesamte Personalplanung und -steuerung Ihres Pflegebereichs. Sie sind an der Qualitätssicherung und der Kontrolle der Finanzen beteiligt. Ihr Aufgabenbereich umschließt Kontakte mit Patienten/-innen, Angehörigen und Mitarbeitern/-innen sowie die Zusammenarbeit mit externen Partnern
... vereinbaren Sie die betrieblichen Rahmenbedingungen mit den Wünschen der Patienten/-innen oder Bewohner/-innen und denen der Mitarbeiter/-innen, indem Sie umfassend die Prozesse initiieren, organisieren, begleiten und strukturieren
… Pflegefachassistentinnen und -assistenten geben Menschen Lebenshilfe und unterstützen sie dabei, ihre körperliche, geistige und seelische Gesundheit wiederherzustellen oder so gut und so lange wie möglich zu erhalten. Die Externenprüfung zur Pflegefachassistenz ermöglicht es Menschen, die bereits umfangreiche berufliche Erfahrungen gesammelt haben, aber bisher noch über keinen formalen Berufsabschluss verfügen, nachträglich einen offiziell anerkannten Berufsabschluss zu erwerben.