Rückwirkend zum 01.09.2018 wird der Einstieg in die Schulgeldbefreiung für Therapieberufe in NRW umgesetzt. Somit erhalten unsere Auszubildenden der Therapieberufe 70 % Ihres Schulgeldes zurück.
Die Fakten:
- Von der Regelung profitieren alle Schülerinnen und Schüler der Ausbildungen zum staatlich anerkannte/-n Ergotherapeuten/-in, Logopäden/-in, Physiotherapeuten/-in und Podologen/-in in NRW.
- Der Anteil von 70 % bemisst sich an dem erhobenen Schulgeld zum Stichtag 31.12.2017.
- Die 70%ige Schulgeldbefreiung gilt für alle Schüler/-innen bzw. Auszubildende, die sich zum 01.09.2018 in einer Ausbildung der genannten Berufe befinden bzw. diese beginnen und von einer Schulgeldzahlung betroffen sind.
- Der Antrag auf Schulgelderstattung wird von den maxQ. Fachschulen für alle dort in Ausbildung befindlichen Schüler/-innen an die zuständige Bezirksregierung gestellt.
- Die Anträge für das Jahr 2018 sind bis zum 31.10.2018 einzureichen. Die Anträge für Ausbildungen, die in der ersten Hälfte des Jahres 2019 beginnen, werden bis zum 31.12.2019 eingereicht.