Teilnehmerin
maxQ. Süd
Betreuungskräfte sind nach §53b, 43b und 45 SGB XI gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal jährlich an einer
16-stündigen Weiterbildung zur Aktualisierung bzw. Erweiterung ihres Fachwissens und zur Reflexion der eigenen Praxiserfahrung, teilzunehmen.
Schwerpunkte Auffrischungskurs:
Sind Sie noch keine ausgebildete Betreuungskraft und möchten sich zu einer solchen qualifizieren?
Dann informieren Sie sich hier: Qualifizerung zur Betreuungskraft