Teilnehmerin
maxQ. Süd
Sie sind Betreuungskraft und suchen nach einem Kurs für die gesetzlich vorgeschriebene jährliche Fortbildung? Wir haben das passende Angebot für Sie.
Betreuungskräfte sind nach §43b, §53b SGB XI gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal jährlich an einer 16-stündigen Fortbildung teilzunehmen. Wir bieten Ihnen diese Fortbildung zur Aktualisierung/Erweiterung Ihres Wissens und zur Reflexion Ihrer Praxiserfahrungen an.
Schwerpunkte:
maxQ.-Zertifikat
Selbstverständlich stehen wir Ihnen während der gesamten Zeit zur Seite. Profitieren Sie von unserem Netzwerk aus renommierten Einrichtungen und Kooperationspartnern.
Haben wir Ihr Interesse für eine Pflichtfortbildung geweckt?
Dann freuen wir uns, Sie an einem unserer maxQ.-Standorte begrüßen zu dürfen.