Detail

Tolle Neuigkeit

Absolventen der Weiterbildung zur pädagogischen Fachkraft für die Altenpflegehilfeausbildung können nun auch in der Ausbildung der Krankenpflegehilfe lehren.

Durch die Anpassung des APH/KPH Gesetzes werden die Voraussetzungen nach §17 Abs. 1 Nr. 1 der hessischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Krankenpflegehilfe erfüllt.

Sind Sie Pflegefachkraft und interessieren sich für einen Einstieg in den Lehrberuf? 

Unser Team vor Ort berät Sie gerne persönlich und individuell.

Pädagogische Fachkraft für die Kranken- und Altenpflegehilfeausbildung