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Pflichtfortbildungen in Pflegeberufen

In einigen Pflegeberufen sind jährliche Pflichtfortbildungen vorgeschrieben: 

  • 16 Stunden pro Jahr für Betreuungskräfte nach §43b, §53c und §45 SGB XI
  • NEU seit 2020: 24 Stunden pro Jahr für Praxisanleitungen

In den Pflichtfortbildungen bei maxQ. bringen Sie Ihr Wissen auf den neuesten Stand, vertiefen Aspekte Ihrer Arbeitspraxis und haben die Möglichkeit zum Austausch mit Dozentinnen/Dozenten und Kollegen/Kolleginnen.

Wählen Sie aus unseren Pflichtfortbildungen für Pflegekräfte: