Teilnehmerin
maxQ. Süd
Das neue Pflegeberufegesetz stärkt die Rolle der Praxisanleitung – bleiben Sie auf dem neuesten Stand mit den Pflichtfortbildungen von maxQ.
Als Praxisanleitung sind Sie gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal jährlich an einer 24-Stündigen (3 Tage) Fortbildungsmaßnahme teilzunehmen.
Die Pflichtfortbildungen sind auf die neuen gesetzlichen Vorgaben abgestimmt, praxisnah und kompakt aufgebaut.
Reflexion und Austausch mit Dozent:innen und Kolleg:innen
maxQ.-Zertifikat
Selbstverständlich stehen wir Ihnen während der gesamten Zeit zur Seite. Profitieren Sie von unserem Netzwerk aus renommierten Einrichtungen und Kooperationspartnern.
Haben wir Ihr Interesse für eine Pflichtfortbildung geweckt?
Dann freuen wir uns, Sie an einem unserer maxQ.-Standorte begrüßen zu dürfen.