Davon profitieren alle Schüler /-innen und Auszubildenden der Ergo-, Logo-, Physiotherapie sowie der Podologie.
Beantragt wird die Schulkostenerstattung von der Ausbildungsstätte – also von maxQ.
maxQ. zeigt sich erfreut über die Befreiung vom Schulgeld in NRW
Silvia Marienfeld, Geschäftsbereichsleiterin bei maxQ. begrüßt die Entscheidung des Ministerium für Arbeit und Soziales: „Gerade in den Pflege- und Therapieberufen ist der Mangel an Fachkräften groß. Die Schulgeldpflicht ist auch ein Hemmnis bei der Gewinnung von Nachwuchskräften. Das wird sich jetzt hoffentlich ändern.“
Hier finden Sie weitere Informationen kompakt zusammengefasst.