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maxQ. NRW: Schulgeldbefreiung in den Therapieberufen ist offiziell

Endlich ist es offiziell und wurde vom Minister Karl-Josef Laumann in einem Schreiben an maxQ. bestätigt: Die Schulgeldbefreiung in NRW wird umgesetzt! Rückwirkend zum 01. September 2018 werden den Schülerinnen und Schülern 70 Prozent des Schuldgeldes zurückerstattet.

Davon profitieren alle Schüler /-innen und Auszubildenden der Ergo-, Logo-, Physiotherapie sowie der Podologie.
Beantragt wird die Schulkostenerstattung von der Ausbildungsstätte – also von maxQ.

maxQ. zeigt sich erfreut über die Befreiung vom Schulgeld in NRW
Silvia Marienfeld, Geschäftsbereichsleiterin bei maxQ. begrüßt die Entscheidung des Ministerium für Arbeit und Soziales: „Gerade in den Pflege- und Therapieberufen ist der Mangel an Fachkräften groß. Die Schulgeldpflicht ist auch ein Hemmnis bei der Gewinnung von Nachwuchskräften. Das wird sich jetzt hoffentlich ändern.“

Hier finden Sie weitere Informationen kompakt zusammengefasst.