Durch die Anpassung des APH/KPH Gesetzes werden die Voraussetzungen nach §17 Abs. 1 Nr. 1 der hessischen Ausbildungs- und Prüfungsordnung für die Krankenpflegehilfe erfüllt.
Sind Sie Pflegefachkraft und interessieren sich für einen Einstieg in den Lehrberuf?
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