Christian Hutfilter
Ausbilder
bfw Nord
Als Elektrofachkraft für festgelegte Tätigkeiten dürfen Sie auch ohne Abschluss im Bereich Elektrotechnik, ausgewählte elektrotechnische Arbeiten ausüben. Mit Ihrer Arbeit entlasten Sie ausgebildete Elektrofachkräfte, die Ihre Arbeit so final nur noch abnehmen müssen. Sie dürfen beispielsweise elektrische Anlangen wie einen Herd oder die Beleuchtung in einem Möbelstück anschließen.
Voraussetzung ist eine abgeschlossene Berufsausbildung oder eine gleichwertige berufliche Tätigkeit. So dürfen auch Facharbeiter:innen, die als Heizungsmonteure, Anlagenmonteure, Küchenmonteure oder in der Industrie tätig sind an der Weiterbildung teilnehmen.