Steffi Dreyer
ehemalige Teilnehmerin
maxQ. Heidelberg
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Arbeitserzieher /-innen sind im arbeitserzieherischen und arbeitstherapeutischen Bereich tätig. Dort sind sie zuständig für die Unterweisung, Anleitung, Ausbildung und Beschäftigung von behinderten und nicht behinderten Menschen. Arbeitserzieher /-innen arbeiten in offenen und geschlossenen sozialpädagogischen Einrichtungen der Erziehung, Ausbildung, Pflege, Resozialisierung und Rehabilitation, z. B. im Werkstätten für behinderte Menschen, psychiatrischen Einrichtungen, Suchtkrankeneinrichtungen, Justizvollzugsanstalten, Werkstufen an Sonderschulen, Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken.
Arbeitserzieher unterstützen und fördern Menschen mit arbeitstechnischen und -therapeutischen Methoden, um ihnen den Einstieg in ein geregeltes Arbeitsverhältnis zu erleichtern.
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Die Ausbildung zum Arbeitserzieher bzw. zur Arbeitserzieherin vermittelt Ihnen die notwendigen Fertigkeiten für die pädagogische Arbeit am Arbeitsplatz und den zu betreuenden Personenkreis.
Nach der zweijährigen theoretischen Ausbildung an der Schule können Sie in einem Berufspraktikum Ihre Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich Arbeitserziehung vertiefen und erweitern.
Das integrierte Praktikum in der Arbeitserziehung vermittelt Ihnen bereits frühzeitig einen Einblick in Einrichtungen, die dem späteren Arbeitsfeld des Arbeitserziehers bzw. der Arbeitserzieherin entsprechen.
Für die Aufnahme an der Berufsfachschule für Arbeitserziehung sind folgende Kriterien zu erfüllen:
entweder
oder
So wie in beiden Fällen
In Ausnahmefällen kann die Schule mit Einwilligung der oberen Schulaufsichtsbehörde Abweichungen von dem Erfordernis einer abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung zulassen, wenn die auszubildende Person die erforderlichen Befähigungen für die Ausbildung anderweitig nachweist.