Teilnehmerin
maxQ. Stuttgart
Mehr erfahren
Für ausländische Ärzte und Ärztinnen bieten sich in Deutschland viele Möglichkeiten zu arbeiten. Um allerdings uneingeschränkt tätig werden zu können, ist eine offizielle Anerkennung des ausländischen Abschlusses notwendig. Wir unterstützen Sie bei der Anerkennung Ihrer abgeschlossenen ärztlichen Ausbildung – in fachlicher, sprachlicher und verwaltungsrechtlicher Hinsicht.
>> Alle wichtigen Detailinformationen finden Sie auf den Seiten unserer aktuellen Kurse.
Voraussetzungen für die Anerkennung Ihres ausländischen Abschlusses als Arzt / Ärztin sind ausreichende Kenntnisse in der deutschen Sprache und der medizinischen Fachsprache sowie im medizinischen Bereich. Diese Kenntnisse werden teilweise in Fachsprachenprüfungen und Kenntnisprüfungen abgefragt.
Unterrichtet werden Sie von Professoren mit jahrelanger Erfahrung als Chefarzt bzw. Chefärztin, niedergelassenen Fachärzten / Fachärztinnen, Juristen / Juristinnen, Soziologen / Soziologinnen sowie Pflegefachkräften mit spezifischen Fachweiterbildungen.
Wir arbeiten mit dem Regierungspräsidium, den Bezirksärztekammern und den regionalen und überregionalen Arbeitsagenturen und Jobcentern, dem IQ Netzwerk sowie weiteren relevanten Akteuren vertrauensvoll zusammen.
In einigen unserer Kurse absolvieren Sie die Fachsprachenprüfung und die Kenntnisprüfung, so dass Sie am Ende des Kurses die deutsche Approbation erhalten und Ihrer Berufung als Arzt / Ärztin nachgehen können.
Informieren Sie sich in den einzelnen Kursbeschreibungen über Ihre Möglichkeiten.