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Anpassungen am Qualifizierungschancengesetz (QCG)

Zum 1. April 2024 wurden wesentliche Anpassungen am Qualifizierungschancengesetz (QCG) umgesetzt, um auf die sich ständig wandelnden Anforderungen des Arbeitsmarktes zu reagieren.
Diese Änderungen sollen die Förderung der beruflichen Weiterbildung für Unternehmen und Beschäftigte gleichermaßen stärken. Die wichtigsten Änderungen sind:

 

  1. Einführung fester Fördersätze: Unternehmen erhalten nun klare Richtlinien für die Zuschüsse, auf die sie Anspruch haben. Das verbessert ihre Planungssicherheit.
  2. Neue Staffelung der Unternehmensgrößen: Kleine Betriebe mit bis zu 50 Mitarbeitenden profitieren besonders von den höchsten Fördersätzen. Das erleichtert ihre Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen.
  3. Verkürzte Wartezeit für Förderberechtigung: Mitarbeitende sind nun bereits zwei Jahre nach ihrem letzten Berufsabschluss förderberechtigt. Damit können Unternehmen schneller auf Veränderungen im Markt reagieren, indem sie ihre Mitarbeitenden früher weiterbilden.

Diese Maßnahmen stellen einen wichtigen Schritt dar, um die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft zu stärken und gleichzeitig die individuelle Karriereentwicklung zu fördern.
Profitieren auch Sie von den neuen Möglichkeiten des Aus- und Weiterbildungsgesetzes und sichern Sie sich einen Vorsprung in der Personalentwicklung Ihres Unternehmens bzw. in Ihrem beruflichen Werdegang!
Alle Angebote für Ihre persönliche Weiterbildung finden Sie auf unserer Homepage (Link in der Bio); ebenfalls nähere Informationen zum Qualifizierungschancengesetz.

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