Teilnehmer
bfw Gladbeck
Informationen zur Fortbildungspflicht für sachkundige Anwender und Verkäufer von Pflanzenschutzmitteln:
In § 9 Abs. 4 Pflanzenschutzgesetz ist geregelt, dass alle Sachkundigen, die Pflanzenschutzmittel anwenden, über die Anwendung beraten oder sie beaufsichtigen sowie Pflanzenschutzmittel in Verkehr bringen, verpflichtet sind, jeweils innerhalb eines Zeitraumes von drei Jahren eine anerkannte Fortbildung wahrzunehmen. Für Personen, die bis zum 14.02.2012 die Sachkunde erlangt haben, läuft der aktuelle Dreijahreszeitraum vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2018. Für diejenigen, die danach ihre Sachkunde erworben haben, gelten individuelle Dreijahreszeiträume entsprechend der Eintragung auf dem Sachkunde-Ausweis.
Nach erfolgreich abgeschlossenem Seminar erhalten Sie den Sachkunde-Nachweis zur Anwendung, Verkauf und Beratung von Pflanzenschutzmitteln.
Sie können ganz einfach an Ihrem Wunsch-Seminar teilnehmen:
Falls Sie an einer Gruppenschulung interessiert sind, sprechen Sie den Ansprechpartner an Ihrem gewünschten Standort an. Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme!
1 Tag (5 Stunden)
Kosten:
73,- € pro Person, zzgl. 23,- € für die Landwirtschaftskammerprüfung
Fördermöglichkeiten:
Über das Seminar erhalten Sie einen vom Pflanzenschutzdienst der Landwirtschaftskammer ausgestellten Nachweis.