Qualifizierung zur Betreuungskraft nach §43b und §53b SGB XI

Möchten Sie Menschen im Alter fachgerecht betreuen? Werden Sie Betreuungskraft!

Händeringend gesucht:
Betreuungskräfte in Einrichtungen der stationären, teilstationären und ambulanten Versorgung.

Die Versorgung und Betreuung von betagten und dementiell erkrankten Menschen stellt unsere Gesellschaft vor große Herausforderungen. Die Qualifizierung zur Betreuungskraft nach §43b und §53b SGB XI ist ein wichtiger Mosaikstein in der Unterstützung der Pflegeberufe zur Bewältigung dieser immensen Anforderungen.

Als Betreuungskraft ergänzen Sie die fachlichen Aufgabengebiete der Pflegefachkräfte und tragen so zu einer umfassenden Betreuung bei.

Möchten Sie Betreuungskraft werden?

Dann machen Sie eine maxQ. Qualifizierung zur Betreuungskraft in Einrichtungen der stationären, teilstationären und ambulanten Versorgung.
Informationen zu Schulungsorten und Terminen finden Sie in der aktuellen Kursliste auf dieser Seite.

Sind Sie bereits Betreuungskraft?

Machen Sie Ihre jährliche Pflichtfortbildung zur Auffrischung Ihrer Kenntnisse bei maxQ.

Eckdaten – Qualifizierung zur Betreuungskraft

Inhalte / Abschluss der Qualifizierung

Die Betreuung und Pflege von Menschen mit einer Demenzerkrankung erfordert viel Geduld, fachliches Handeln und Kenntnisse über die Krankheit. Im Verlauf der Betreuung können viele Fragen auftauchen:

  • Was ist eine Demenzerkrankung?
  • Welche Freizeitangebote sind realisierbar?
  • Wie finde ich Zugang zu gerontopsychiatrisch veränderten Menschen?

Wir bereiten Sie optimal auf diese anspruchsvolle Tätigkeit vor. Sie lernen in der Qualifizierung zur Betreuungskraft,

  • die Lebenssituationen von alten Menschen zu erfassen,
  • den Alltag zu gestalten,
  • Fachkräften zu assistieren,
  • Veränderungen wahrzunehmen,
  • Informationen verantwortlich weiterzugeben und
  • stabilisierend auf unruhige alte Menschen einzuwirken.

Als Abschluss erhalten Sie maxQ.-Zertifikat bzw. Teilnahmebescheinigung.

Jährliche Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte

Betreuungskräfte sind gesetzlich verpflichtet, mindestens einmal jährlich an einer 16-stündigen Fortbildung teilzunehmen. Wie bieten Ihnen diese jährliche Fortbildung zur Aktualisierung/Erweiterung Ihres Wissens und zur Reflexion Ihrer Praxiserfahrungen an.

Die Fortbildung finden mit unterschiedlichen Themenschwerpunkten statt. Hinzu gehören unter anderem:

  • MDK-sichere Dokumentation
  • Ermittlung des Wohlbefindens
  • Umgang mit herausforderndem Verhalten
  • Umgang mit pflegebezogenen Fachwörtern und Begrifflichkeiten
  • Schweigepflicht und Datenschutz
  • Haftungsrecht, Betreuungsrecht
  • Transfertechniken
  • Zusammenarbeit mit den an der Pflege Beteiligten (Pflegekräfte, Angehörige, Therapeuten, Ärzte)

Informationen zu den Auffrischungskursen finden Sie hier.

 

„In diesem Kurs habe ich den intensiven Umgang mit dementiell veränderten Menschen gelernt.“

Heike Schmitt
ehemalige Teilnehmerin
maxQ. West
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Kosten / Förderung

Für Sie ist unsere Qualifizierung in der Regel kostenfrei.
Weitere Informationen

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