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Ausbildung zum/zur Arbeitserzieher:in

Möchten Sie Menschen neue berufliche Perspektiven eröffnen? Dann würde eine Ausbildung zum/zur Arbeitserzieher:in zu Ihnen passen.

Wertvolle Tätigkeit mit vielen Einsatzgebieten

Arbeitserzieher:innen sind im arbeitserzieherischen und arbeitstherapeutischen Bereich tätig. Dort sind sie zuständig für die Unterweisung, Anleitung, Ausbildung und Beschäftigung von behinderten und nicht behinderten Menschen. Arbeitserzieher:innen arbeiten in offenen und geschlossenen sozialpädagogischen Einrichtungen der Erziehung, Ausbildung, Pflege, Resozialisierung und Rehabilitation, z. B. im Werkstätten für behinderte Menschen, psychiatrischen Einrichtungen, Suchtkrankeneinrichtungen, Justizvollzugsanstalten, Werkstufen an Sonderschulen, Berufsbildungs- und Berufsförderungswerken.
Sie unterstützen und fördern Menschen mit arbeitstechnischen und -therapeutischen Methoden, um ihnen den Einstieg in ein geregeltes Arbeitsverhältnis zu erleichtern.

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Eckdaten – Ausbildung Arbeitserziehung

Inhalte der Ausbildung

Die Ausbildung zum/zur Arbeitserzieher:in vermittelt Ihnen die notwendigen Fertigkeiten für die pädagogische Arbeit am Arbeitsplatz und den zu betreuenden Personenkreis.

Lehrgangsinhalte sind u. a.:

  • Arbeitserziehung und Arbeitstherapie
  • Pädagogik und Soziologie
  • Psychiatrie und Neurologie
  • Rechts- und Berufskunde
  • Medizinische und pflegerische Grundlagen
  • Ethik
  • Gemeinschaftskunde
  • Deutsch
  • Betriebswirtschaftliche Grundlagen und Qualitätsmanagement
  • Hilfsmittelerstellung und Fertigungstechniken wie Metall, Holz, bildnerisches Gestalten
  • Werken mit Ton
  • Musisch-kreative Bildung
Praktikum

Nach der zweijährigen theoretischen Ausbildung an der Schule können Sie in einem Berufspraktikum Ihre Kenntnisse und Fertigkeiten im Bereich Arbeitserziehung vertiefen und erweitern.

Das integrierte Praktikum in der Arbeitserziehung vermittelt Ihnen bereits frühzeitig einen Einblick in Einrichtungen, die dem späteren Arbeitsfeld des/der Arbeitserzieher:in entsprechen.

 

Abschluss / Prüfung
  • Nach der schulischen Ausbildung: staatliche Prüfung zum/zur Arbeitserzieher:in
  • Nach dem Berufspraktikum: staatliche Anerkennung als Arbeitserzieher:in
Zulassungsvoraussetzungen

Für die Aufnahme an der Berufsfachschule für Arbeitserziehung sind folgende Kriterien zu erfüllen:

entweder

  • Realschulabschluss oder Fachschulreife oder ein gleichwertiger Bildungsstand
  • Abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung

oder

  • Hauptschulabschluss oder ein gleichwertiger Bildungsstand
  • Abgeschlossene mindestens zweijährige Berufsausbildung
  • Zweijährige berufliche Tätigkeit

So wie in beiden Fällen

  • Nachweis über die gesundheitliche Eignung
  • Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse

In Ausnahmefällen kann die Schule mit Einwilligung der oberen Schulaufsichtsbehörde Abweichungen von dem Erfordernis einer abgeschlossenen mindestens zweijährigen Berufsausbildung zulassen, wenn die auszubildende Person die erforderlichen Befähigungen für die Ausbildung anderweitig nachweist.

„Als Arbeitserzieherin kann ich pädagogisch arbeiten und meine handwerklichen Fähigkeiten einsetzen - eine ideale Ergänzung.“

Steffi Dreyer
ehemalige Teilnehmerin
maxQ. Heidelberg
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Kosten / Förderung

Für Sie ist unsere Ausbildung in der Regel kostenfrei. Wir beraten Sie gern.
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