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Unsere Angebote für Sie zu dem Personalbemessungsverfahren

Am 01.07.2023 ist das neue Personalbemessungsverfahren in Kraft getreten.

Hierdurch können vermehrt Assistenzkräfte in dem pflegerischen Setting eingesetzt werden, so dass die Pflegefachkräfte im Rahmen ihres erweiterten Aufgabenspektrums entlastet werden. Der Personalschlüssel wird zukünftig am Bedarf jeder einzelnen Einrichtung individuell bemessen.
Auf Basis der Anzahl, der zu versorgenden Pflegebedürftigen und ihrer Einstufung (Pflegegrade 1–5), wie sie im Rahmen des neuen Begutachtung-Assessments erhoben und definiert wird, werden nach den entsprechenden Qualifikationsniveaus (QN 1-4), differenzierte Personalmengen errechnet.

Aufgrund der Komplexität dieser Umstellung ist eine abgestufte Vorgehensweise geplant. Hier unterstützt Sie maxQ. im bfw mit folgendem Bildungsprogramm: