Neuigkeiten

Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Wichtige Neuerungen für Pflegehilfskräfte in Baden-Württemberg ab dem 1. März 2024

Ab dem 1. März 2024 bringt das Fachkräfteeinwanderungsgesetz wichtige Neuerungen für Pflegehilfskräfte in Baden-Württemberg!

Personen mit einer abgeschlossenen Ausbildung in der Pflegehilfe erhalten die Möglichkeit auf eine Aufenthaltserlaubnis.

Ein großer Schritt für die Anerkennung und Sicherheit von Pflegehilfskräften 

Zusätzlich hat das Team von maxQ. Karlsruhe die Teilnehmenden des aktuellen Kurses für Altenpflegehilfe für Migranten bei zu ihren Gedanken und Zukunftsplänen befragt. Ihre Statements geben einen Einblick in ihre Erfahrungen und Hoffnungen.

  • “Ich hatte große Ängste, dass ich nach der Ausbildung zurück in meine Heimat muss. Mein Ziel ist Ausbildung im März abzuschließen, in der Alten-pflege zu arbeiten, Spezialisierung auf leitende Position, kontinuierliche Weiterbildung für Fachkompetenz und persönliche Entwicklung ” VNA

  • “Es bedeutet viele Sorgen und Bürokratie, aber jetzt ab 1. März habe ich ein erleichterndes Gefühl, aber noch etwas Angst. Ich hoffe, alles wird gut. Dann kann ich arbeiten, was ich gelernt habe und kann mich Richtung Pflege verbessern.” Sabrina da Silva

  • “Im 1. Ausbildungsjahr war mir sehr ängstlich wegen meines Aufenthaltstitels. Der neue Aufenthaltstitel für mich sehr gute bedeutet für meine Zukunft und meine Beruf weil ich darf bleiben in Deutschland. ” Abdu Tzegazab

Weitere Informationen finden Sie hier.

Alle Neuigkeiten ansehen